Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel
Die Bundesnetzagentur sorgt durch ein neues Berechnungsverfahren für etwas mehr Zeit bis zum Ende der Förderung von Photovoltaik durch den Solardeckel.
Was ist der 52-GW-„Solardeckel“?
Nach der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird deren Inbetriebnahme nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit einer Vergütung für die Einspeisung des damit gewonnenen Stroms in das Stromnetz gefördert. Sobald die Leistung aller deutschlandweit auf diese Weise geförderten Anlagen zusammen erstmals insgesamt 52 Gigawatt überschreitet, verringert § 49 Absatz 5 EEG 2017 den anzulegenden Wert für die EEG-Vergütung auf null. Das heißt, ab dann wird die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen nicht mehr gefördert. Wann diese Gesamtleistung erreicht ist, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der Werte des Marktstammdatenregisters einerseits sowie anhand einer Schätzung der Werte der nicht dort eingetragenen Anlagen andererseits. Nicht vom Auslaufen der Solarförderung betroffen sind lediglich Anlagen mit einer Leistung von über 750 KWp, die ihrerseits einer Ausschreibungspflicht unterliegen.
Warum muss diese Regelung dringend abgeschafft werden?
Ziel dieser Deckelung war ursprünglich die Begrenzung der Kosten des Zubaus von Solaranlagen. Diese Kosten sind jedoch seit Schaffung des Deckels sowohl in der Freifläche als auch auf Dächern bereits durch den Markt selbst stark gesunken, was den Deckel nun überflüssig macht. Im unserem Artikel 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig haben wir die Gründe für die Notwendigkeit einer Abschaffung des Solardeckels bereits genannt. Danach sinkt ohne die Förderung von Solarenergie durch die EEG-Vergütung der Anreiz um ein Vielfaches sich Photovoltaikanlagen anzuschaffen oder sie als Kreditgeber zu finanzieren. Folge davon ist neben einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Solarbranche insbesondere auch, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weniger stark wachsen kann als geplant, was wiederum stark zu einer Verfehlung der deutschen Klimaziele beitragen dürfte.
Wie steht die aktuelle Politik zu dem Thema?
Bereits im November 2019 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG 2017 an den Bundestag adressiert. Auch die Bundesregierung hatte in ihrem Klimaschutzplan die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 versprochen die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzesentwurf zügig in den Bundestag einbringen zu wollen. Trotzdem wollte sich die Große Koalition damit im Bundestag bislang noch nicht befassen.
Was hat sich durch die Neuberechnung der Bundesnetzagentur geändert?
Aus Sicht der Verbände für Photovoltaik sollte die Fördergrenze möglicherweise bereits im April 2020 erreicht sein. Anfang Februar 2020 lag die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung laut Statistik noch bei 49,783 GW. Neue Erkenntnisse der Bundesnetzagentur machen jedoch nun eine Revidierung der Methodik der Ermittlung erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und erfasst im Gegensatz zum alten Register u. a. auch Betreiberwechsel, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Das führt konsequenterweise zu einer geringeren Gesamtleistung als vorher angenommen. Dies ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer in der Wartezeit auf die nach wie vor dringend notwendige Abschaffung des Solardeckels.