Solarenergie im Koalitionsvertrag

Solarenergie im Koalitionsvertrag 2021

Die neue Regierung nimmt Form an. Wie zu erwarten war, trägt der Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 dem dringender werdenden Klimaschutz Rechnung. Das ist betrifft alle regenerativen Energiearten in deutscher Reichweite und damit die Photovoltaik.

Um den Klimawandel aufzuhalten, soll lt. Koalitionsvertrag in Deutschland bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das bisherige Ziel, eines Anteils von 65 Prozent im gleichen Zeitraum wurde damit deutlich weiter gesteckt. Die kommende Regierung wird damit den Ausbau von Solarenergie vehement vorantreiben.

Hindernisse werden abgebaut, z.B. mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und neuen Vorgaben. Andererseits kommt eine Solardachpflicht: „alle geeigneten Dachflächen“ sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Gewerbliche Bauherren sollen verpflichtet werden, für private Bauherren soll es zur Regel werden.“

„Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk. Unser Ziel für den Ausbau der Photovoltaik sind ca. 200GW bis 2030. Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u.a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen. Auch innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV werden wir stärken und die Ko-Nutzung ermöglichen.“

Eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag durch den Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Finden Sie hier, unter diesem Link.

Diese erfreuliche Entwicklung wird sicher neue Fragen und Herausforderungen mit sich bringen. In jedem Fall, sind wir dabei der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an.

Die Zukunft der Photovoltaik liegt im Eigenverbrauch

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist sinnvoller denn je. Dies umso mehr dann, wenn der eigens erzeugte Strom möglichst selbst genutzt wird.

Nicht umsonst möchte die EU Eigenverbraucher – sogenannte Prosumenten – als „Treiber der Energiewende“ in den Vordergrund stellen. Sie tragen durch den Direktverbrauch ihres selbst erzeugten Stromes nicht nur zur Entlastung der Stromnetze und zum Umweltschutz bei, sondern legen mit ihrem Modell auch noch ihr Geld sinnvoll an.

Dass eine Photovoltaikanlage mit hohem Eigenverbrauch besonders rentabel ist, wird durch einen Vergleich des Strompreises mit den sogenannten Stromgestehungskosten deutlich. Letztere geben an, wie viel Geld der Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Stromerzeugungskosten pro Kilowattstunde Strom aufwenden muss.

In diese Stromgestehungskosten fließen vor allem auch Anschaffungs- und Betriebskosten der PV-Anlage, Standortbedingungen wie die Sonneneinstrahlung, die Lebensdauer der Anlage sowie die Finanzierungsbedingungen ein.

Nicht quantifizieren lässt sich dagegen der ebenfalls sehr wichtige Beitrag zum Umweltschutz. Nebenbei ist hier aber die sogenannte energetische Amortisation einer PV-Anlage erwähnenswert. Sie stellt die Zeitspanne dar, bis mehr Energie produziert als bei der Herstellung der Anlagenkomponenten verbraucht wurde. Sie ist vom Typ der Module und dem Anlagenstandort abhängig, beträgt aber in Deutschland in der Regel unter 5 Jahren.

Was aber nun die finanziell relevanten Stromgestehungskosten betrifft, betragen diese z. B. für kleinere PV-Anlagen in Süddeutschland zwischen 7,23 und 8,43 Cent/kWh  und in Norddeutschland zwischen 9,89 und 11,54 Cent/kWh. Größere Dachanlagen  bis  1.000  kWp  können  heute  in  Süddeutschland  Strom sogar schon für 4,95 bis 6,18  Cent/kWh  produzieren und Freiflächenanlagen  erreichen dort sogar Werte zwischen 3,71 und 4,95 Cent/kWh.

Betrachtet man, dass auf der anderen Seite der Strom vom Stromanbieter im Schnitt etwa 30 Cent/kWh kostet, wird schnell deutlich, wie viel Geld eingespart wird, wenn der eigene Strom nicht von einem externen Stromanbieter bezogen werden muss. Deutschland hat schon seit längerem europaweit die zweithöchsten Strompreise, einzig überboten von Dänemark.

Dazu kommt, dass die Stromerzeugung durch mehr technischen Fortschritt und Wettbewerb mit Sicherheit noch günstiger werden wird. Demgegenüber befinden sich die Preise für den Bezug aus der Stromleitung im Aufwärtstrend, was in erster Linie dem teuren Ausstieg aus umweltbelastenden Energieträgern wie Atomenergie und Kohle geschuldet ist, aber auch der fehlenden Weitergabe von Kostensenkungen durch Stromanbieter an die Verbraucher.

Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die EEG-Vergütungssätze. Solaranlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich hohe Einspeisevergütung, je nach dem, in welchem Monat die Anlage angemeldet wird. Je später die Anmeldung, umso geringer ist die Vergütung, wie diese Tabelle zeigt:

Entwicklung EEG-Vergütung


Je später also die Anlage angemeldet wird, umso lohnenswerter ist der Eigenverbrauch.

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage lohnt sich somit in jeglicher Hinsicht. Einmal installiert, läuft sie normalerweise länger als 25 Jahre und amortisiert sich finanziell bereits nach 7 bis 13 Jahren. Dank des technologischen Fortschritts sind die Kosten für Photovoltaikmodule seit 2006 um etwa 75 % gesunken. Dies wirkts sich natürlich auf die Stromgestehungskosten aus.

Mit der Installation eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauch erhöht werden. Ein solcher konserviert die Energie aus der Sonneneinstrahlung in den Mittagsstunden, wenn zu dieser Zeit nicht die gesamte Energie benötigt wird. Morgens und abends wird nämlich aufgrund der niedrigeren Sonneneinstrahlung weniger Energie erzeugt als verbraucht wird.

Die Zeiten der Energieerzeugung durch eine PV-Anlage passen gut zu den Bedürfnissen von Unternehmen, da sie oft deckungsgleich sind. Aber auch Privatpersonen können ihren Eigenverbrauch steigern, etwa indem Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die eine Zeitschaltuhr haben, möglichst in der Mittagszeit betrieben werden. Wie gezeigt, lohnt sich das.

Quellen:

https://www.pvp4grid.eu/wp-content/uploads/2020/04/D4.3-National-Policy-Paper-Germany.pdf

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

https://www.stromauskunft.de/stromanbieter-wechsel/stromanbieter-wechsel-faq/warum-steigen-strompreise/

https://www.windkraft-journal.de/2020/04/06/weiterhin-gute-rendite-bei-photovoltaikanlagen-einspeiseverguetung-und-eigenverbrauch-von-solarstrom/147009

https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/amortisation

https://photovoltaiksolarstrom.com/photovoltaiklexikon/amortisation-photovoltaik/

Unverhältnismäßiger und europarechtswidriger Entwurf der EEG-Novelle 2021 verärgert die Solarbranche

Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle beseitigt zwar kleine Gesetzesmängel, stellt dafür aber erhebliche und unnötige neue Hindernisse für die Solarwirtschaft auf.

Am 23.09.2020 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf zu der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Anfang des Jahres 2021 in Kraft treten soll. Zwar wurden vorher die deutschen Energieverbände zum Entwurf gehört. Die Anhörung war jedoch zeitlich sehr knapp bemessen und schon von der Uhrzeit her ungünstig gelegt.

Deshalb fanden leider erwartungsgemäß die Argumente der Solarwirtschaft im Kabinettsbeschluss kaum Berücksichtigung. Nun liegt es an Bundestag und Bundesrat den Bedenken der Solarbranche im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Gehör zu verschaffen.

Dabei fordern sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) als auch der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) dringend Nachbesserung. Auch 97 % der über 1.000 vom BSW befragten Unternehmen rechnen mit einem spürbaren Marktrückgang bei Photovoltaikprojekten auf Dachflächen ab Geltung dieser EEG-Novelle.

Die größten Sorgen für die Photovoltaik-Branche bereiten folgende Änderungen:

  1. Die wohl gravierendste Hürde stellt die Absenkung der Ausschreibungspflicht für Dachanlagen von einer Leistung ab 750 Kilowattpeak (kWp) auf 500 kWp dar. Anfang September war sogar noch eine Absenkung auf 100 kWp geplant. Ohne die Teilnahme an einer bürokratisch aufwändigen Ausschreibung werden diese größeren Dachanlagen nicht mit der Marktprämie gefördert.
    Die Teilnahme an einer Ausschreibung setzt voraus, dass nach Inbetriebnahme der Solaranlage die gesamte Energie in das Stromnetz eingespeist wird, ohne dass ein Teil davon für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Große Photovoltaikanlagen haben jedoch genau den Sinn einen hohen Eigenverbrauch zu decken. Denn für den Betrieb von Produktionshallen und Ladestationen für Elektroautos ist viel Energie von Nöten.
    Gegen diese Neuregelung spricht ferner, dass Frankreich mit einer derartigen Ausschreibungspflicht sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dort führten nämlich Solardach-Auktionen regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen. Auch handelt Deutschland, das wohlgemerkt im Moment sogar den EU-Ratsvorsitz innehat, paradoxerweise gegen das Leitbild der EU, welche die sog. Prosumenten, d. h. Produzenten und gleichzeitig Konsumenten von Energie, fördern und in den Mittelpunkt stellen möchte.
  2. Die zweite gravierende Hürde besteht darin, dass nach dem Entwurf schon kleine Anlagen ab 1 kWp mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden müssen. Das entspricht gerade einmal einer Handvoll Solarmodulen auf einem Eigenheim und erhöht weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz.
    Etwa 500 € soll der Umbau einer Kleinanlage kosten und zusätzlich darüber hinaus mit ca. 100 € pro Jahr an laufenden Kosten für den eingebauten sog. „Smart meter“ zu Buche schlagen. Dabei bleiben vielleicht 40-50 € im Jahr an Gewinn aus der Einspeisung überschüssiger, nicht für den Eigenverbrauch benötigter Energie in das Stromnetz übrig. Damit seht der Aufwand zum Nutzen erheblich außer Verhältnis.
  3. Und schließlich ist an der EEG-Novelle zu kritisieren, dass Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Betriebsdauer immer noch aus der EEG-Förderung fallen sollen. Diese Hürde für den Weiterbetrieb mehrerer hunderttausend Anlagen hätte längst beseitigt werden müssen.
    So soll von Anlagenbetreibern selbst genutzter Solarstrom wie z. B. für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder den Betrieb einer Wärmepumpe künftig mit der EEG-Umlage belegt werden, obwohl laut Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU zumindest für Anlagen unter 30 kWp explizit keine Umlage gefordert werden darf. Darüber hinaus macht das Ende der EEG-Förderung auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.

Der Entwurf der EEG-Novelle reiht sich somit nahtlos in die Entwicklung ein, dass der deutsche Gesetzgeber dem Trend zu erneuerbaren Energien immer mehr Steine in Form von technischem und bürokratischem Aufwand in den Weg legt. Dieser Aufwand führt in Kombination mit der schwindenden kurzfristigen Rentabilität erneuerbarer Energien entgegen der EU-Richtlinie, die das Gesetz eigentlich umsetzen sollte, zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Bürger. Schon deshalb ist die im Kabinett beschlossene Novelle europarechtswidrig.

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Dächer wegen bestehender KWp-Grenzen oft nicht mit Modulen vollgebaut werden, weil schon die aktuell bestehenden Hürden des Gesetzgebers die vollständige Nutzung größerer Dächer unattraktiv machen. Es bleibt nur zu hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anliegen der Solarbranche endlich einmal ernstgenommen werden.

 

Quellen:

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/22/altmaier-alarmiert-solarbranche-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/eeg-entwurf-stellt-solardaecher-in-den-schatten-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/bee-pressekonferenz-novellierung-des-eeg-braucht-dringend-nachbesserungen-im-parlamentarischen-verfahren/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/erneuerbare-energien-eeg-novelle-auf-der-zielgeraden-kabinett-wird-gesetz-voraussichtlich-mittwoch-beschliessen/26208322.html?ticket=ST-3767619-3ZXE25000hJUlB9d6sW3-ap1

https://www.youtube.com/watch?v=hI2tx22emhg

Der Solardeckel fällt kurz vor knapp

Der langersehnte Fall des 52-GW-Deckels ist jetzt endlich beschlossene Sache und sichert vielen Unternehmen die Existenz.

Nach dem Etappensieg der Solarbranche am 18.05.2020, über den wir in unserm Artikel Die Abschaffung des Solardeckels rückt endlich näher berichteten, besiegelte am 03.07.2020 der Bundesrat nun endgültig die unterbrechungsfreie Förderung für neue Solarstromanlagen.

Die Gesetzesänderung über die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels dürfte Anfang August 2020 in Kraft treten. Das ist gerade noch rechtzeitig vor dem Erreichen der 52-Gigawatt-Schwelle, weil die bundesweite Gesamtleistung aller Photovoltaikanlagen von 52 GW schätzungsweise schon im August 2020 erreicht werden wird.

Wie wichtig die Abschaffung des Förderstopps bei Erreichen einer bundesweiten Gesamtleistung von 52 GW ist, haben wir bereits in unseren Artikeln Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel und 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig eingehend erläutert.

Laut einer Blitzbefragung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) und der Messe Intersolar Europe sicherte der Fall des Solardeckels voraussichtlich sogar 31 % der Solarunternehmen die unternehmerische Existenz.

Somit kann nun auch die Solarbranche den Trend zu einem immer höheren Anteil erneuerbarer Energien am Strommix weiterhin beflügeln. Dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zufolge liegt dieser nämlich im Jahr 2020 mit 55,8 % erstmals über 50 %.

Quellen:
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/03/bundesrat-besiegelt-solardeckel-fall-2/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/01/nettostromerzeugung-im-1-halbjahr-2020-rekordanteil-erneuerbarer-energien-von-55komma8-prozent/

Die Abschaffung des Solardeckels rückt endlich näher

Die Solarbranche hat auf dem langen Weg zur Abschaffung des Förderdeckels für Photovoltaik einen Etappensieg erzielt. Die letzten Schritte stehen aber noch aus.

Erst am gestrigen Montag, dem 18.05.2020, haben sich Union und SPD im Streit um die Abstandsregeln für Windkrafträder geeinigt. Damit gibt es jetzt keinen Grund für die Große Koalition mehr die Abschaffung des 52-GW-Deckels noch weiter aufzuschieben. Letzte Woche hatten nicht nur die Umweltministerkonferenz, sondern sogar die Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich die schnellstmögliche Abschaffung des Solardeckels gefordert.

Bereits in unseren Artikeln 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig, Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel und Solardeckel – Bundesregierung verkennt den Ernst der Lage und ignoriert den Wählerwillen haben wir auf die Dringlichkeit der Problematik aufmerksam gemacht. Auch jetzt darf der Druck der Solarbranche nicht abnehmen, weil vor der parlamentarischen Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen des Bundestages für die Abschaffung verfügbar sind.

Sicher ist die Abschaffung erst, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, also frühestens nach der nächsten Sitzung des Bundesrats am 5. Juni, womöglich aber auch erst in der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Sommerpause am 3. Juli. Mit einem Erreichen einer Gesamtleistung aller Photovoltaik-Anlagen in Deutschland von insgesamt 52 GW wird schon im Juli 2020 gerechnet. Daher ist die rechtzeitige Abschaffung des Förderstopps nur noch im parlamentarischen Eilverfahren erreichbar.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) hält es leider durchaus für möglich, dass es auf den letzten Metern aber noch zu „Störfeuern“ kommen könnte. Wir hoffen, dass diese Befürchtung nicht zutreffen wird, damit die Unternehmen der Solarbranche und zugleich die Erreichung der deutschen Klimaziele nicht gefährdet werden. Denn dem BSW zufolge sind wegen des Photovoltaik-Deckels bereits jetzt Solarprojekte im Wert von ca. 100 Mio. Euro geplatzt bzw. vorerst auf Eis gelegt worden.

Solardeckel – Bundesregierung verkennt den Ernst der Lage und ignoriert den Wählerwillen

Trotz des dringenden Wunsches von Bürgern und Wirtschaft geht der Solarpoker der Union im Bundestag in eine weitere Runde.

Die Dringlichkeit der Abschaffung des 52-GW-Deckels haben wir bereits in unserem Artikel Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel erläutert. Obwohl sogar laut aktueller YouGov-Umfrage über 82 % der Wähler von Union und SPD die Abschaffung des Deckels befürworten und auch Wirtschaft und Verbände die Abschaffung vermehrt fordern, verknüpft die Union die Abschaffung des Solardeckels weiterhin mit der Debatte über geeignete Windkraft-Standorte in Deutschland. Erst nach einer Einigung in dieser Frage möchte sich die Union dem Solardeckel annehmen. Diese Benutzung der Abschaffung des 52-GW-Deckels sozusagen als Druckmittel im Bundestag ignoriert somit eindeutig den Willen der Wähler.

Und nicht nur das, es werden darüber hinaus auch gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, welche sich der Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) selbst gegeben hat. Denn gemäß § 49 Absatz 6 EEG 2017 ist die Bundesregierung verpflichtet rechtzeitig vor Erreichen des Endes der Solarförderung durch den Deckel eine Anschlussregelung vorzulegen. Mit dem Erreichen einer Gesamtleistung deutscher Photovoltaikanlagen von 52 Gigawatt wird laut Experten jedoch bereits im Frühsommer gerechnet. Deshalb wäre eigentlich die unverzügliche Behandlung des Themas in einem parlamentarischen Eilverfahren erforderlich. Das fordert jedenfalls auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).

Schon jetzt werden immer mehr Photovoltaik-Projekte aus Furcht vor einer ausbleibenden Förderung auf Eis gelegt. Bereits beim Neujahrsempfang des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) am 30.01.2020 betonte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, dass die einzelnen erneuerbaren Energieformen – also in diesem Fall Solar- und Windenergie – nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften.

Auch der Hauptgeschäftsführer des BSW Carsten Körnig wiederholte jüngst diese Forderung, also etwa anderthalb Monate später, in denen immer noch nichts geschehen ist. Er mahnte: „Der Verhandlungspoker zu Lasten des Klimaschutzes und auf dem Rücken der Solarbranche muss endlich ein Ende haben. […] Schon eine Förderunterbrechung für wenige Wochen würde massiven Schaden in der Branche mit ihren rund 30.000 Beschäftigten anrichten. Erwartet wird für diesen Fall ein Umsatzeinbruch in Milliardenhöhe.

Quellen:
https://www.solarwirtschaft.de/2020/01/31/dieses-jahrzehnt-gehoert-den-erneuerbaren/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/03/11/nach-windkraft-auch-photovoltaik-vor-markteinbruch/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/03/12/der-bundesverband-solarwirtschaft-e-v-uebt-scharfe-kritik-an-der-erneuten-verschiebung-einer-entscheidung-zum-kuenftigen-ausbau-von-solardaechern-in-deutschland/

Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel

Die Bundesnetzagentur sorgt durch ein neues Berechnungsverfahren für etwas mehr Zeit bis zum Ende der Förderung von Photovoltaik durch den Solardeckel.


Was ist der 52-GW-„Solardeckel“?

Nach der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird deren Inbetriebnahme nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit einer Vergütung für die Einspeisung des damit gewonnenen Stroms in das Stromnetz gefördert. Sobald die Leistung aller deutschlandweit auf diese Weise geförderten Anlagen zusammen erstmals insgesamt 52 Gigawatt überschreitet, verringert § 49 Absatz 5 EEG 2017 den anzulegenden Wert für die EEG-Vergütung auf null. Das heißt, ab dann wird die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen nicht mehr gefördert. Wann diese Gesamtleistung erreicht ist, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der Werte des Marktstammdatenregisters einerseits sowie anhand einer Schätzung der Werte der nicht dort eingetragenen Anlagen andererseits. Nicht vom Auslaufen der Solarförderung betroffen sind lediglich Anlagen mit einer Leistung von über 750 KWp, die ihrerseits einer Ausschreibungspflicht unterliegen.


Warum muss diese Regelung dringend abgeschafft werden?

Ziel dieser Deckelung war ursprünglich die Begrenzung der Kosten des Zubaus von Solaranlagen. Diese Kosten sind jedoch seit Schaffung des Deckels sowohl in der Freifläche als auch auf Dächern bereits durch den Markt selbst stark gesunken, was den Deckel nun überflüssig macht. Im unserem Artikel 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig haben wir die Gründe für die Notwendigkeit einer Abschaffung des Solardeckels bereits genannt. Danach sinkt ohne die Förderung von Solarenergie durch die EEG-Vergütung der Anreiz um ein Vielfaches sich Photovoltaikanlagen anzuschaffen oder sie als Kreditgeber zu finanzieren. Folge davon ist neben einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Solarbranche insbesondere auch, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weniger stark wachsen kann als geplant, was wiederum stark zu einer Verfehlung der deutschen Klimaziele beitragen dürfte.


Wie steht die aktuelle Politik zu dem Thema?

Bereits im November 2019 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG 2017 an den Bundestag adressiert. Auch die Bundesregierung hatte in ihrem Klimaschutzplan die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 versprochen die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzesentwurf zügig in den Bundestag einbringen zu wollen. Trotzdem wollte sich die Große Koalition damit im Bundestag bislang noch nicht befassen.


Was hat sich durch die Neuberechnung der Bundesnetzagentur geändert?

Aus Sicht der Verbände für Photovoltaik sollte die Fördergrenze möglicherweise bereits im April 2020 erreicht sein. Anfang Februar 2020 lag die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung laut Statistik noch bei 49,783 GW. Neue Erkenntnisse der Bundesnetzagentur machen jedoch nun eine Revidierung der Methodik der Ermittlung erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und erfasst im Gegensatz zum alten Register u. a. auch Betreiberwechsel, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Das führt konsequenterweise zu einer geringeren Gesamtleistung als vorher angenommen. Dies ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer in der Wartezeit auf die nach wie vor dringend notwendige Abschaffung des Solardeckels.

52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig

Wichtige News:

Noch immer gibt es keinen Ansatz zur Abschaffung des 52 GW Deckels, obwohl genau dieses uns seit Herbst 2019 von unserer Bundesregierung versprochen wurde.

Wir als Solar-Unternehmen fragen uns natürlich, ob allen bewusst ist, was die Beibehaltung des solaren 52 GW Deckels bedeutet? Hier mal die Auswirkungen, die sehr schnell eintreten könnten:

  • Sofortiger Stopp von Bau neuer Photovoltaikanlagen, egal ob für den privaten Haushalt, Industrie oder Landwirtschaft
  • Viele Banken kündigen an, ab April 2020 keine Photovoltaikanlage mehr zu finanzieren
  • Die Möglichkeit die eigenen Stromkosten mit einer Photovoltaikanlage und Speichersystem abzufangen verschwindet komplett
  • Werden wir künftig überhaupt noch eine Einspeisezusage für eine Photovoltaikanlage bekommen?
  • Vernichtung vieler Arbeitsplätze
  • Unsere Klimaziele können wir gleich noch einmal um Jahrzehnte verschieben

Alle reden vom Umweltschutz – warum wird jetzt nicht gehandelt?

Daher bitten wir unsere Politiker zu handeln und das deutsche Erfolgsmodell  der solaren Förderung beizubehalten. Hier geht es längst nicht mehr um die Einpseisevergütung, sondern darum selbst Stromkosten durch eine Photovoltaikanlage zu senken und einen ganz wichtigen Beitrag zur Umwelt zu leisten.