CO² Neutrale Produktion im Bereich Automotive

 

Die aktuellen Katastrophen rund um den Globus zeigen uns besonders dringlich: Wir müssen CO²-neutral werden und deshalb müssen wir CO²-neutral produzieren.

Im Bereich Automotive werden hier zunehmend konkrete Schritte unternommen. Die großen Hersteller machen sich die Forderungen und Appelle der Politik und der Umweltverbände zu eigen und fordern ihrerseits von den Zulieferern CO²-neutrale Produktion. Die Vergabe von Lieferverträgen wird mittlerweile, unter anderem, von der Einhaltung dieses Kriteriums abhängig gemacht.

Hier können wir Ihnen konkret helfen.
Als langjähriger Photovoltaik-Partner für Gewerbe und Industrie sind wir die richtige Adresse bei der Auslegung der PV-Anlage nach Ihrem Bedarf und nach vorhandenen Flächen.

Die Rechnung ist einfach: 1 kWh solar produzierter Strom spart 700 g CO² ein. Damit werden bei einer PV-Anlage mit zum beispielsweise 100kWp pro Jahr ca. 70t Co² eingespart!

Wir liefern Ihnen das Gesamtpaket – von der Projektierung und Planung bis zum schlüsselfertigen Bau der PV-Anlage. Bei größeren Anlagen auch mit Direktvermarktung, Redispatch 2.0 (ab 100kW), Anlagenzertifikat und Konformitätsprüfung!

Sprechen Sie uns auch auf die Möglichkeit an, Ihre Anlage zu leasen. Die Leasingoption hält Sie wettbewerbsfähig ohne Ihre Liquidität zu belasten.

Sind Sie Zulieferer oder Verarbeiter im Bereich Automotive? Kunststoffverarbeiter, Chiphersteller, Polsterer oder Lackierbetrieb? Wenn Sie auf der Suche nach Lösungen für Ihr Emissionsproblem sind, schauen Sie sich bei unseren Referenzprojekten um. Im Lauf vieler Jahre haben wir für viele zufriedene Gewerbe- und Industriekunden bedarfsgerechte und zuverlässige PV-Anlagen allerhöchster Qualität umgesetzt.

Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an.

Die Zukunft der Photovoltaik liegt im Eigenverbrauch

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist sinnvoller denn je. Dies umso mehr dann, wenn der eigens erzeugte Strom möglichst selbst genutzt wird.

Nicht umsonst möchte die EU Eigenverbraucher – sogenannte Prosumenten – als „Treiber der Energiewende“ in den Vordergrund stellen. Sie tragen durch den Direktverbrauch ihres selbst erzeugten Stromes nicht nur zur Entlastung der Stromnetze und zum Umweltschutz bei, sondern legen mit ihrem Modell auch noch ihr Geld sinnvoll an.

Dass eine Photovoltaikanlage mit hohem Eigenverbrauch besonders rentabel ist, wird durch einen Vergleich des Strompreises mit den sogenannten Stromgestehungskosten deutlich. Letztere geben an, wie viel Geld der Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Stromerzeugungskosten pro Kilowattstunde Strom aufwenden muss.

In diese Stromgestehungskosten fließen vor allem auch Anschaffungs- und Betriebskosten der PV-Anlage, Standortbedingungen wie die Sonneneinstrahlung, die Lebensdauer der Anlage sowie die Finanzierungsbedingungen ein.

Nicht quantifizieren lässt sich dagegen der ebenfalls sehr wichtige Beitrag zum Umweltschutz. Nebenbei ist hier aber die sogenannte energetische Amortisation einer PV-Anlage erwähnenswert. Sie stellt die Zeitspanne dar, bis mehr Energie produziert als bei der Herstellung der Anlagenkomponenten verbraucht wurde. Sie ist vom Typ der Module und dem Anlagenstandort abhängig, beträgt aber in Deutschland in der Regel unter 5 Jahren.

Was aber nun die finanziell relevanten Stromgestehungskosten betrifft, betragen diese z. B. für kleinere PV-Anlagen in Süddeutschland zwischen 7,23 und 8,43 Cent/kWh  und in Norddeutschland zwischen 9,89 und 11,54 Cent/kWh. Größere Dachanlagen  bis  1.000  kWp  können  heute  in  Süddeutschland  Strom sogar schon für 4,95 bis 6,18  Cent/kWh  produzieren und Freiflächenanlagen  erreichen dort sogar Werte zwischen 3,71 und 4,95 Cent/kWh.

Betrachtet man, dass auf der anderen Seite der Strom vom Stromanbieter im Schnitt etwa 30 Cent/kWh kostet, wird schnell deutlich, wie viel Geld eingespart wird, wenn der eigene Strom nicht von einem externen Stromanbieter bezogen werden muss. Deutschland hat schon seit längerem europaweit die zweithöchsten Strompreise, einzig überboten von Dänemark.

Dazu kommt, dass die Stromerzeugung durch mehr technischen Fortschritt und Wettbewerb mit Sicherheit noch günstiger werden wird. Demgegenüber befinden sich die Preise für den Bezug aus der Stromleitung im Aufwärtstrend, was in erster Linie dem teuren Ausstieg aus umweltbelastenden Energieträgern wie Atomenergie und Kohle geschuldet ist, aber auch der fehlenden Weitergabe von Kostensenkungen durch Stromanbieter an die Verbraucher.

Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die EEG-Vergütungssätze. Solaranlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich hohe Einspeisevergütung, je nach dem, in welchem Monat die Anlage angemeldet wird. Je später die Anmeldung, umso geringer ist die Vergütung, wie diese Tabelle zeigt:

Entwicklung EEG-Vergütung


Je später also die Anlage angemeldet wird, umso lohnenswerter ist der Eigenverbrauch.

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage lohnt sich somit in jeglicher Hinsicht. Einmal installiert, läuft sie normalerweise länger als 25 Jahre und amortisiert sich finanziell bereits nach 7 bis 13 Jahren. Dank des technologischen Fortschritts sind die Kosten für Photovoltaikmodule seit 2006 um etwa 75 % gesunken. Dies wirkts sich natürlich auf die Stromgestehungskosten aus.

Mit der Installation eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauch erhöht werden. Ein solcher konserviert die Energie aus der Sonneneinstrahlung in den Mittagsstunden, wenn zu dieser Zeit nicht die gesamte Energie benötigt wird. Morgens und abends wird nämlich aufgrund der niedrigeren Sonneneinstrahlung weniger Energie erzeugt als verbraucht wird.

Die Zeiten der Energieerzeugung durch eine PV-Anlage passen gut zu den Bedürfnissen von Unternehmen, da sie oft deckungsgleich sind. Aber auch Privatpersonen können ihren Eigenverbrauch steigern, etwa indem Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die eine Zeitschaltuhr haben, möglichst in der Mittagszeit betrieben werden. Wie gezeigt, lohnt sich das.

Quellen:

https://www.pvp4grid.eu/wp-content/uploads/2020/04/D4.3-National-Policy-Paper-Germany.pdf

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

https://www.stromauskunft.de/stromanbieter-wechsel/stromanbieter-wechsel-faq/warum-steigen-strompreise/

https://www.windkraft-journal.de/2020/04/06/weiterhin-gute-rendite-bei-photovoltaikanlagen-einspeiseverguetung-und-eigenverbrauch-von-solarstrom/147009

https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/amortisation

https://photovoltaiksolarstrom.com/photovoltaiklexikon/amortisation-photovoltaik/

Unverhältnismäßiger und europarechtswidriger Entwurf der EEG-Novelle 2021 verärgert die Solarbranche

Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle beseitigt zwar kleine Gesetzesmängel, stellt dafür aber erhebliche und unnötige neue Hindernisse für die Solarwirtschaft auf.

Am 23.09.2020 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf zu der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Anfang des Jahres 2021 in Kraft treten soll. Zwar wurden vorher die deutschen Energieverbände zum Entwurf gehört. Die Anhörung war jedoch zeitlich sehr knapp bemessen und schon von der Uhrzeit her ungünstig gelegt.

Deshalb fanden leider erwartungsgemäß die Argumente der Solarwirtschaft im Kabinettsbeschluss kaum Berücksichtigung. Nun liegt es an Bundestag und Bundesrat den Bedenken der Solarbranche im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Gehör zu verschaffen.

Dabei fordern sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) als auch der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) dringend Nachbesserung. Auch 97 % der über 1.000 vom BSW befragten Unternehmen rechnen mit einem spürbaren Marktrückgang bei Photovoltaikprojekten auf Dachflächen ab Geltung dieser EEG-Novelle.

Die größten Sorgen für die Photovoltaik-Branche bereiten folgende Änderungen:

  1. Die wohl gravierendste Hürde stellt die Absenkung der Ausschreibungspflicht für Dachanlagen von einer Leistung ab 750 Kilowattpeak (kWp) auf 500 kWp dar. Anfang September war sogar noch eine Absenkung auf 100 kWp geplant. Ohne die Teilnahme an einer bürokratisch aufwändigen Ausschreibung werden diese größeren Dachanlagen nicht mit der Marktprämie gefördert.
    Die Teilnahme an einer Ausschreibung setzt voraus, dass nach Inbetriebnahme der Solaranlage die gesamte Energie in das Stromnetz eingespeist wird, ohne dass ein Teil davon für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Große Photovoltaikanlagen haben jedoch genau den Sinn einen hohen Eigenverbrauch zu decken. Denn für den Betrieb von Produktionshallen und Ladestationen für Elektroautos ist viel Energie von Nöten.
    Gegen diese Neuregelung spricht ferner, dass Frankreich mit einer derartigen Ausschreibungspflicht sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dort führten nämlich Solardach-Auktionen regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen. Auch handelt Deutschland, das wohlgemerkt im Moment sogar den EU-Ratsvorsitz innehat, paradoxerweise gegen das Leitbild der EU, welche die sog. Prosumenten, d. h. Produzenten und gleichzeitig Konsumenten von Energie, fördern und in den Mittelpunkt stellen möchte.
  2. Die zweite gravierende Hürde besteht darin, dass nach dem Entwurf schon kleine Anlagen ab 1 kWp mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden müssen. Das entspricht gerade einmal einer Handvoll Solarmodulen auf einem Eigenheim und erhöht weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz.
    Etwa 500 € soll der Umbau einer Kleinanlage kosten und zusätzlich darüber hinaus mit ca. 100 € pro Jahr an laufenden Kosten für den eingebauten sog. „Smart meter“ zu Buche schlagen. Dabei bleiben vielleicht 40-50 € im Jahr an Gewinn aus der Einspeisung überschüssiger, nicht für den Eigenverbrauch benötigter Energie in das Stromnetz übrig. Damit seht der Aufwand zum Nutzen erheblich außer Verhältnis.
  3. Und schließlich ist an der EEG-Novelle zu kritisieren, dass Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Betriebsdauer immer noch aus der EEG-Förderung fallen sollen. Diese Hürde für den Weiterbetrieb mehrerer hunderttausend Anlagen hätte längst beseitigt werden müssen.
    So soll von Anlagenbetreibern selbst genutzter Solarstrom wie z. B. für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder den Betrieb einer Wärmepumpe künftig mit der EEG-Umlage belegt werden, obwohl laut Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU zumindest für Anlagen unter 30 kWp explizit keine Umlage gefordert werden darf. Darüber hinaus macht das Ende der EEG-Förderung auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.

Der Entwurf der EEG-Novelle reiht sich somit nahtlos in die Entwicklung ein, dass der deutsche Gesetzgeber dem Trend zu erneuerbaren Energien immer mehr Steine in Form von technischem und bürokratischem Aufwand in den Weg legt. Dieser Aufwand führt in Kombination mit der schwindenden kurzfristigen Rentabilität erneuerbarer Energien entgegen der EU-Richtlinie, die das Gesetz eigentlich umsetzen sollte, zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Bürger. Schon deshalb ist die im Kabinett beschlossene Novelle europarechtswidrig.

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Dächer wegen bestehender KWp-Grenzen oft nicht mit Modulen vollgebaut werden, weil schon die aktuell bestehenden Hürden des Gesetzgebers die vollständige Nutzung größerer Dächer unattraktiv machen. Es bleibt nur zu hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anliegen der Solarbranche endlich einmal ernstgenommen werden.

 

Quellen:

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/22/altmaier-alarmiert-solarbranche-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/eeg-entwurf-stellt-solardaecher-in-den-schatten-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/bee-pressekonferenz-novellierung-des-eeg-braucht-dringend-nachbesserungen-im-parlamentarischen-verfahren/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/erneuerbare-energien-eeg-novelle-auf-der-zielgeraden-kabinett-wird-gesetz-voraussichtlich-mittwoch-beschliessen/26208322.html?ticket=ST-3767619-3ZXE25000hJUlB9d6sW3-ap1

https://www.youtube.com/watch?v=hI2tx22emhg

M|R Energiesysteme exportiert Photovoltaik nach Afrika

Erstmals exportiert M|R Energiesysteme außerhalb der EU und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die örtliche Versorgung und den Klimaschutz.

Wohl jeder verbindet Afrika gedanklich mit viel Sonne. M|R Energiesysteme hat nun einen zwar kleinen, aber ersten Schritt nach Afrika gemacht. In Simbabwe wird nun eine kleine Lodge mit einer Photovoltaikanlage von 8,45 kWp und einem Energiespeicher von 3,6 kW Gesamtleistung ausgerüstet. Diese hat M|R Energiesysteme von Deutschland aus dorthin geliefert.

Ziel ist, die Lodge mit möglichst viel solarer Energie selbst zu versorgen und dabei lokale einphasige Netze zu berücksichtigen. 85 % der erzeugten Energie werden in der Lodge selbst verbraucht. Das steuert einer unsicheren Energieversorgung entgegen. Bei Stromausfall ist es mithilfe eines Backupsystems möglich die Lodge weiter mit Sonnenenergie aus dem Speicher zu versorgen.

Der Solardeckel fällt kurz vor knapp

Der langersehnte Fall des 52-GW-Deckels ist jetzt endlich beschlossene Sache und sichert vielen Unternehmen die Existenz.

Nach dem Etappensieg der Solarbranche am 18.05.2020, über den wir in unserm Artikel Die Abschaffung des Solardeckels rückt endlich näher berichteten, besiegelte am 03.07.2020 der Bundesrat nun endgültig die unterbrechungsfreie Förderung für neue Solarstromanlagen.

Die Gesetzesänderung über die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels dürfte Anfang August 2020 in Kraft treten. Das ist gerade noch rechtzeitig vor dem Erreichen der 52-Gigawatt-Schwelle, weil die bundesweite Gesamtleistung aller Photovoltaikanlagen von 52 GW schätzungsweise schon im August 2020 erreicht werden wird.

Wie wichtig die Abschaffung des Förderstopps bei Erreichen einer bundesweiten Gesamtleistung von 52 GW ist, haben wir bereits in unseren Artikeln Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel und 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig eingehend erläutert.

Laut einer Blitzbefragung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) und der Messe Intersolar Europe sicherte der Fall des Solardeckels voraussichtlich sogar 31 % der Solarunternehmen die unternehmerische Existenz.

Somit kann nun auch die Solarbranche den Trend zu einem immer höheren Anteil erneuerbarer Energien am Strommix weiterhin beflügeln. Dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zufolge liegt dieser nämlich im Jahr 2020 mit 55,8 % erstmals über 50 %.

Quellen:
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/03/bundesrat-besiegelt-solardeckel-fall-2/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/01/nettostromerzeugung-im-1-halbjahr-2020-rekordanteil-erneuerbarer-energien-von-55komma8-prozent/

Erster Lichtblick in der Corona-Krise – China exportiert wieder Module

Nach einigen Wochen der Ungewissheit ist die Produktion von Solarmodulen in China teilweise wieder angelaufen. Eine völlige Entspannung der Lage wird jedoch noch etwas andauern.

Wie uns einer unserer Partner aktuell mitteilte, normalisiert sich offenbar die Corona-Problematik in China wieder leicht. Es würden danach in China wieder Waren produziert und verschifft. Es gebe jedoch noch Gebietskontingente, so dass mit einem Ende der Modulknappheit erst ab Mai oder Juni dieses Jahres zu rechnen sei. Was die Wechselrichter betrifft, sollen hingegen fast alle Modelle bereits jetzt schon wieder gut verfügbar sein.

Neben den verzögerten Lieferzeiten aus China ist jedoch problematisch, dass die Corona-Krise hier zulande stetig zunimmt. So sorgen auch Personalengpässe im Handwerk, bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen für zusätzliche Verzögerungen. Eine vollständige Entspannung der Lage kann sich damit noch hinziehen.

Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel

Die Bundesnetzagentur sorgt durch ein neues Berechnungsverfahren für etwas mehr Zeit bis zum Ende der Förderung von Photovoltaik durch den Solardeckel.


Was ist der 52-GW-„Solardeckel“?

Nach der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird deren Inbetriebnahme nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit einer Vergütung für die Einspeisung des damit gewonnenen Stroms in das Stromnetz gefördert. Sobald die Leistung aller deutschlandweit auf diese Weise geförderten Anlagen zusammen erstmals insgesamt 52 Gigawatt überschreitet, verringert § 49 Absatz 5 EEG 2017 den anzulegenden Wert für die EEG-Vergütung auf null. Das heißt, ab dann wird die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen nicht mehr gefördert. Wann diese Gesamtleistung erreicht ist, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der Werte des Marktstammdatenregisters einerseits sowie anhand einer Schätzung der Werte der nicht dort eingetragenen Anlagen andererseits. Nicht vom Auslaufen der Solarförderung betroffen sind lediglich Anlagen mit einer Leistung von über 750 KWp, die ihrerseits einer Ausschreibungspflicht unterliegen.


Warum muss diese Regelung dringend abgeschafft werden?

Ziel dieser Deckelung war ursprünglich die Begrenzung der Kosten des Zubaus von Solaranlagen. Diese Kosten sind jedoch seit Schaffung des Deckels sowohl in der Freifläche als auch auf Dächern bereits durch den Markt selbst stark gesunken, was den Deckel nun überflüssig macht. Im unserem Artikel 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig haben wir die Gründe für die Notwendigkeit einer Abschaffung des Solardeckels bereits genannt. Danach sinkt ohne die Förderung von Solarenergie durch die EEG-Vergütung der Anreiz um ein Vielfaches sich Photovoltaikanlagen anzuschaffen oder sie als Kreditgeber zu finanzieren. Folge davon ist neben einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Solarbranche insbesondere auch, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weniger stark wachsen kann als geplant, was wiederum stark zu einer Verfehlung der deutschen Klimaziele beitragen dürfte.


Wie steht die aktuelle Politik zu dem Thema?

Bereits im November 2019 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG 2017 an den Bundestag adressiert. Auch die Bundesregierung hatte in ihrem Klimaschutzplan die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 versprochen die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzesentwurf zügig in den Bundestag einbringen zu wollen. Trotzdem wollte sich die Große Koalition damit im Bundestag bislang noch nicht befassen.


Was hat sich durch die Neuberechnung der Bundesnetzagentur geändert?

Aus Sicht der Verbände für Photovoltaik sollte die Fördergrenze möglicherweise bereits im April 2020 erreicht sein. Anfang Februar 2020 lag die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung laut Statistik noch bei 49,783 GW. Neue Erkenntnisse der Bundesnetzagentur machen jedoch nun eine Revidierung der Methodik der Ermittlung erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und erfasst im Gegensatz zum alten Register u. a. auch Betreiberwechsel, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Das führt konsequenterweise zu einer geringeren Gesamtleistung als vorher angenommen. Dies ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer in der Wartezeit auf die nach wie vor dringend notwendige Abschaffung des Solardeckels.